Desinfektion staatlich geprüft

Desinfektion ohne Chemiekeule durch Kaltvernebelung und/oder manuelle Behandlung (Der Wirkstoff wird durch feinste Kaltvernebelung im gesamten Raum verteilt und somit wird jede Stelle erreicht.) Mit unserem Spezialmittel in Kombination mit unserem geprüften Verfahren besteht keine Gefahr für menschliche oder tierische Zellen.

Ob Kindertageseinrichtung, Großküche oder Sanitärbereiche – die Desinfektion spielt eine wichtige Rolle bei allen Einrichtungen, in der viele Personen verkehren oder versorgt werden.
Hygiene-Maßnahmen und Hygiene-Management sind gerade in Zeiten restitenter Keime und immer mehr exotischen Viren ein wichtiges Thema. Die staatlich geprüften Desinfektoren der Dimax GmbH (zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024) sorgen sowohl für die gründliche Reinigung als auch für die Desinfektion nach staatlichen Vorgaben.

Referenz-Beispiel Desinfektion Großküche

Im abgelaufenen Jahr konnte die Großküche unseres Kunden einen hohen Zuwachs an Essensbestellungen verzeichnen, weshalb unter anderem ein zweiter Konvektomat (Kombidämpfer) angeschafft wurde. Im Laufe des Betriebs stellte sich jedoch heraus, dass trotz konsequenter Lüftung die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden mussten. Um einer beginnenden Schimmelpilzbildung vorzubeugen wurde eine weitere Abzugsanlage installiert.

Vor dem Endanstrich führte die Dimax GmbH eine nachhaltige Schimmelpilzbekämpfung durch und desinfizierte die nicht abwischbaren Flächen mit Wasserstoffperoxid. Dabei kam ein geprüftes Verneblungsverfahren zum Einsatz, das in ähnlicher Form in der Lebensmittelindustrie zur Desinfektion von Lebensmittelverpackungen eingesetzt wird.

Dem Kunden konnte dank flexibler Durchführung der Arbeiten außerhalb der Küchenzeiten eine voll-desinfizierte Küche übergeben werden, ohne dass eine Schließung des Betriebs nötig war.

Fragen zur Desinfektion

Sollte man zuhause auch eine Desinfektion von Küche und Bad durchführen bzw. durchführen lassen?

Nicht generell. Eine umfangreiche Desinfektion wie in gewerblich betriebenen Einrichtungen ist zuhause im Allgemeinen nicht nötig. Eine normale Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln ist in der Regel ausreichend. Das hängt damit zusammen, dass Sie zuhause an Ihre „eigenen Bakterien“ gewöhnt sind. Nur dort, wo eine große Personenzahl mit Essen beliefert wird oder verkehrt, ist eine Desinfektion sinnvoll bzw. notwendig.

Eine Ausnahme hiervon kann die Desinfektion einer vom Vormieter übernommenen Wohnung sein. Ob Raucher- oder Messiwohnung, Tierhortung oder eine Wohnung mit Leichenfundort, in diesen Fällen ist eine Wohnungsdesinfektion angeraten oder gar notwendig. Im Zuge einer solchen Desinfektion empfehlen wir, eine Geruchsneutralisierung mit durchzuführen.

Kann die Dimax GmbH auch nach Krankheiten geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und Kitas desinfizieren?

Ja. Die Dimax GmbH bietet die Desinfektion von Kitas, Kindergärten und Horts an und führt sie nach staatlichen Vorgaben durch. Unsere staatlich geprüfte Desinfektorin kann in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Freigabe nach einem Krankheitsfall sowie durchgeführter Desinfektion erwirken.

Für welche Einrichtungen und Betriebe bietet die Dimax GmbH die Durchführung einer Desinfektion an?

  • Die von uns eingesetzten Desinfektionsverfahren sind in praktisch allen Bereichen durchführbar. Zum Beispiel:
  • Desinfektion von Küchen
  • Desinfektion von Großküchen
  • Desinfektion von Fleischereien
  • Desinfektion von Bäckereien
  • Desinfektion von Kitas, Kindergärten und Hort
  • Desinfektion von landwirtschaftlichen Einrichtungen oder technischen Anlagen (Stallungen, Schlachtbetriebe, Entsorgungsbetriebe)
  • Desinfektion von Lebensmittelbetrieben